Seit 1986 sind TYLLACK RECHTSANWÄLTE im Herzen Münchens tätig, vorwiegend auf den Gebieten des Wirtschafts- und des Verwaltungsrechts. Bevor Sie sich näher über unsere Arbeitsgebiete und Qualifikationen informieren, sollten Sie vielleicht Folgendes zu unserem Selbstverständnis wissen:

 

Wir nehmen uns Zeit!

Für die Bearbeitung der rechtlichen Seite Ihres Mandates ist dies ohnehin selbstverständlich. Darüber hinaus ist es uns aber auch wichtig, das wirtschaftliche und menschliche Umfeld Ihres Falles kennen zu lernen und Sie auch insoweit entsprechend zu begleiten.

 

Das Leben ist selten nur schwarz-weiß!

Bewusst vertreten wir daher z. B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Gläubiger und Schuldner, Mieter und Vermieter. Wir wissen, was Ihr Gegenüber bewegt - dies nützt auch Ihnen.

 

Die Welt wächst zusammen!

Wir vertreten in- und ausländische Mandanten deutschlandweit, auch vor den örtlichen Gerichten. Geht es um eine ausländische Rechtsordnung oder wird ein Tätigwerden im Ausland erforderlich, vermitteln und steuern wir gerne die Arbeit qualifizierter ausländischer Kollegen.

 

Mandatsbeziehungen erfordern Offenheit!

Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, also Ihr Anliegen in unsere Hände geben, verlangt dies Vertrauen und Offenheit von beiden Seiten. Manchmal gehört dazu auch die Bereitschaft, miteinander um den besten Lösungsweg zu ringen. Je besser wir uns intern über Ziele und Strategien verständigen, desto erfolgreicher werden wir Sie auch nach außen vertreten können.

 

Unsere Leistung hat ihren Preis!

Gerne erklären wir Ihnen die Geheimnisse der gesetzlichen Gebührenregelungen und geben Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Kostenrisikos. Soweit zulässig, treffen wir auch eine Honorarvereinbarung mit Ihnen.

Sprechen Sie mit uns!